Sie können die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt erst mit Übergabe der Ware und der Bekanntgabe dieser Widerrufsbelehrung in Textform zu Laufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Adresse der jeweils beim Objekt verzeichneten Firma.
Widerrufsfolgen
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfl. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei.
Die Rückgabe paketversandfähiger Ware kann auch durch einen Paketdienst, durch uns oder von uns beauftragte Dritte erfolgen, der bei einem Rücknahmeverlangen die Ware bei Ihnen abholt. Diese Abholung wird dann durch den Rückgabeadressaten veranlasst.
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
- Ende der Widerrufsbelehrung -

