www.fine-art-auctions.de /.com
1. Allgemeines
1.1 Der beim Objekt jeweils konkret benannte Verkäufer (im folgenden Anbieter) führt Kaufanträge/Bestellungen in Form von so genannten Internet-Auktionen unter dem Internet-Portal fine-art-auctions.de /.com ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem Verbraucherhinweis zur BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) durch. Die fine-art-auctions-website ist ein Produkt der Firma art directory GmbH mit Sitz in München, einem Marktplatz, auf dem in der Regel von namhaften Kunsthäusern Kunstgegenstände im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Einlieferer (Kommissionsvertrag zwischen Kunsthaus und Einlieferer) angeboten und vertrieben werden können. Die art directory GmbH bietet selbst keine Artikel an und ist selbst kein Vertragspartner.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Verkauf von Waren durch den Anbieter verbindlich. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten den Anbieter nur, wenn der Anbieter sich ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklärt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für klassische Versteigerungen, die der Anbieter durchführt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Nachverkauf. Für Versteigerungen und den Nachverkauf im Rahmen dieser Versteigerungen sind die jeweils gültigen Einlieferungs- und Versteigerungsbedingungen ausschließlich maßgeblich.
2. Kaufvertrag
2.1 Die vom Anbieter im Internet angebotenen Gegenstände stellen ein Verkaufsangebot dar. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot des Höchstbietenden bei Fristablauf angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Gebots-Funktion an. Das Gebot hat so lange Gültigkeit und erlischt erst, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Mit Ende der Angebotsfrist, gleich durch Ablauf der Frist oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Bieter war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot und damit seine Gebote zurückzunehmen. In diesem Fall (berechtigte Gebotsrücknahme), kommt der Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Höchstbietenden zustande, dessen Gebot dem Bieter betragsgemäß unmittelbar vorausgegangen ist.
2.2 Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Dies entspricht dem Höchstbetrag, den er maximal für den Artikel bereit ist, zu bezahlen. Weitere Bieter sind nicht in der Lage, dieses Höchstgebot einzusehen. Bieten weitere Interessenten auf den Artikel, so wird das jeweils aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, so dass der Bieter, der ein Maximalangebot angegeben hat, so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Bieter überboten wurde.
2.3 Der Anbieter kann Angebote auch zu einem Festkaufpreis mit der Option Sofort-Kaufen versehen. Dieses Angebot kann von jedem Bieter angenommen werden, jedoch nur so lange entweder noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig von der Dauer der Angebotszeit und ohne Durch- bzw. Fortführung der Auktion bereits dann zum angebotenen Festpreis zustande, wenn der Bieter/Käufer diese Option wirksam ausübt.
2.4 Die als "Internet-Auktion" bezeichnete Verkaufsaktion stellt keine Versteigerung gem. § 34 b GewO, § 156 BGB dar.
2.5 Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z.B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist verboten.
2.6 Für den Fall, dass es, gleich aus welchem Grunde nicht zu einem Vollzug des Vertragsabschlusses zwischen dem Anbieter und dem Käufer kommt, der Mindestpreis nicht erreicht wurde, ist der Anbieter berechtigt, so genannten Unterbietern ein Angebot zum Kauf des Artikels zu einem Festpreis zu unterbreiten.
2.7 Was den genauen Ablauf der Kaufvertragsabwicklung betrifft, so wird verwiesen auf die entsprechenden Hinweise auf der Plattform www.fine-art-auctions.de und den Ausführungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eingesehen werden können unter www.fine-art-auctions.de/bedingungen.php .
2.8 Zahlungen sind bar in EUR (€) an den Anbieter bei Übergabe der Ware zu leisten, durch Lastschrift, Überweisung oder per Kreditkarte. Näheres hierzu regeln die Erläuterungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eingesehen werden können unter www.fine-art-auctions.de/bedingungen.php . Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Steuern angenommen; der Anbieter haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Schecks oder Wechsel. Hat sich der Anbieter mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle Kosten und Gebühren der Überweisung (inkl. dem Anbieter abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers.
3. Übergabe/Lieferung
3.1 Der Käufer hat den Kaufgegenstand, wenn nicht ein Fall der Ziffer 3.2 vorliegt, unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Angebotsende und Erwerb durch den Käufer, beim Anbieter abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt eine Abholung trotz erfolgloser Fristsetzung nicht, oder verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abholung, kann der Anbieter vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals verkaufen und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen kann (siehe Ziffer 7), ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus einem erneuten Verkauf zusteht. Darüber hinaus schuldet der Käufer im Falle des Verzugs auch angemessenen Ersatz aller durch den Verzug bedingter Beitreibungskosten.
3.2 Eine Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Käufers und grds. nur nach Vorkasse des Käufers. Ob er Abholung oder Versendung wünscht, wählt der Käufer nach Ersteigerung, siehe Erläuterungen zu den Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr, die eingesehen werden können unter www.fine-art-auctions.de/bedingungen.php. Die Kosten der Übergabe, der Abnahme und der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort trägt grundsätzlich der Anbieter. Durch den Versand können weitere Entgelte, insbesondere Nachnahmekosten oder Zollgebühren entstehen, die direkt durch die Transportfirma erhoben und beim Empfänger bei Aushändigung des Versandguts eingezogen werden. Solche Entgelte sind nicht in den Versandkosten des Anbieters enthalten und vom Käufer ggf. zusätzlich zu entrichten.
3.3 Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen bzw. deren Vertreter übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB geht die Gefahr der gekauften Sache erst über, wenn sie den Besitz über die gekaufte Sache erlangt haben (§ 474 Abs. 2 BGB).
3.4 Ausfuhrlieferungen in EU-Länder sind bei Vorlage der VAT-Nummer von der Mehrwertsteuer befreit. Ausfuhrlieferungen in Drittländer (außerhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit; werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer ausgeführt, wird diesem die Mehrwertsteuer erstattet, sobald dem Anbieter der Ausfuhrnachweis vorliegt. Gesetzliche Änderungen bleiben vorbehalten.
4. Gesetzliche Mehrwertsteuer
In dem jeweils in EUR angegebenen Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, soweit keine Ausnahme nach Ziffer 3.4 gegeben ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Gegenstand vor Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben.
5.2 Das Eigentum am Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des geschuldeten Rechnungsbetrags auf den Käufer über. Falls der Käufer den Kaufgegenstand zu einem Zeitpunkt bereits weiterveräußert hat, zu dem er den Rechnungsbetrag des Anbieters noch nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus diesem Weiterverkauf bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.
5.3 Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Anbieters gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung und weiteren Verkaufsgegenständen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf dem Anbieter zustehenden Forderungen.
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Käufer kann gegenüber dem Anbieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6.2 Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, der nicht Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, sind nur dann ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Zahlungsverzug
7.1 Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite verlangen, mindestens jedoch in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszins nach §§ 288, 247 BGB. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Anbieters sofort fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel angenommen wurden.
7.2 Verlangt der Anbieter wegen der verspäteten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung und wird der Gegenstand nochmals verkauft, so haftet der ursprüngliche Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen, auf den dadurch entstandenen Schaden, wie z.B. Lagerhaltungskosten, Ausfall und entgangenen Gewinn. Er hat auf einen eventuellen Mehrerlös, der auf den nochmaligen Verkauf erzielt wird, keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Angebot nicht zugelassen.
8. Echtheitsgarantie und Gewährleistung
8.1 Der Anbieter ist aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seines hochqualifizierten Managements und Personals, sowie seiner Prüfungs- und Sicherungsmöglichkeiten ständig darum bemüht und in der Lage, die Angaben in Bezug auf die Kunstgegenstände so präzise und authentisch, wie möglich, wiederzugeben. Daher garantiert der Anbieter die Echtheit des verkauften Objekts und verlängert dem gemäß die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Echtheit des Objekts auf 5 Jahre. Unter Echtheit des Objektes ist ausschließlich der echte Ursprung des Werkes, d. h. die Eigenschaft, nach welcher das Werk von dem Künstler/Urheber, dessen Namen es führt, erstellt worden ist, zu verstehen (Authenzität des Urhebers des Werks) oder, wenn dieser nicht genannt, zu der Zeit, unter dem Volk, in der Epoche und unter den Umständen erstellt worden ist, wie es der Überlieferung nach erstellt worden sein soll.
8.2 Mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 garantierten Echtheit des Werkes können die übrigen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Beschreibungen der Gegenstände jedoch auch bei genauester Prüfung keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten und keine Eigenschaften i.S.d. § 434 BGB darstellen, sondern dienen lediglich der Information des Käufers, es sei denn, eine Garantie wird vom Anbieter für die entsprechende Beschaffenheit bzw. Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich übernommen. Dies gilt auch für Expertisen (mit Ausnahme der Expertise für die Echtheit nach Ziffer 8.1). Die Tatsache der Begutachtung durch den Anbieter, oder eines von ihr beauftragten Unternehmens/eines Gutachters, als solche stellt keine Beschaffenheit bzw. Eigenschaft des Kaufgegenstands dar.
8.3 Gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB wird die Gewährleistung, mit Ausnahme der Garantie für die Echtheit nach Ziffer 8.1 für jegliche Mängel an den verkauften Waren ausgeschlossen.
8.4 Gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB wird die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen, mit Ausnahme der Garantie für die Echtheit nach Ziffer 8.1, auf ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn begrenzt. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Haftung
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Anbieter, ihre gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Anbieters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Störung / Ausfall des Systems
Es ist grundsätzlich nach allgemeinem Stand der Technik nicht möglich, Soft- und Hardware vollständig fehlerfrei zu entwickeln und zu unterhalten. Ebenso ist es nicht möglich Störungen und Beeinträchtigungen im Internetverkehr zu 100 % auszuschließen. Demzufolge kann der Anbieter keine Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites übernehmen, vorausgesetzt dass er diese Störung nicht selbst zu vertreten hat. Der Anbieter übernimmt daher unter diesen Voraussetzungen auch keine Haftung dafür, dass aufgrund vorbezeichneter Störung ggfls. keine oder nur unvollständige, bzw. verspätete Gebote abgegeben werden, die ohne Störung zu einem Vertragsabschluss geführt hätten. Der Anbieter übernimmt dem gemäß auch keine Kosten des Bieters, die ihm aufgrund dieser Störung entstanden sind.
Sollten aufgrund einer Systemstörung keine Gebote auf Artikel abgegeben werden können, so wird die seit Eintritt der Störung bis zum eigentlichen Auktionsende verbleibende Restzeit festgehalten und nach Behebung der Störung entsprechend aufgeschlagen, so dass sich das ursprünglich festgelegte Auktionsende entsprechend um die Dauer der Störung verschiebt. Nach Behebung der Störung wird die Auktion mit exakt den Geboten und dem Verfahrensstand bei Eintritt der Störung fortgesetzt.
11.Schlussbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlichem - rechtlichem Sondervermögen wird zusätzlich vereinbart, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand (inkl. Scheck- und Wechselklagen) München ist. München ist ferner stets dann Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine ungewollte Lücke.
11.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten eine deutsche und eine englische Fassung. Maßgebend ist stets die deutsche Fassung, wobei es für Bedeutung und Auslegung der in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe ausschließlich auf deutsches Recht ankommt.
Stand 12/2007

